Gesetzliche Grundlage Deutschland
Was ist die gesetzliche Grundlage in Deutschland?
UStG - FÜNFTER ABSCHNITT: BESTEUERUNG
§ 17 Änderung der Bemessungsgrundlage
(1) [2] 1Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geändert, hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn
das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich geworden ist.