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Gesetzliche Grundlage Deutschland

Was ist die gesetzliche Grundlage in Deutschland?

UStG - FÜNFTER ABSCHNITT: BESTEUERUNG​

§ 17 Änderung der Bemessungsgrundlage​
(1) [2] 1Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geändert, hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen.​
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn​
das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich geworden ist.​