Chargebacks und Rücklastschriften
Beim Einkauf im Internet kann es zum Missbrauch Ihrer (Kreditkarten-) daten kommen. Aus diesem Grund sind für Karten- und Kontoinhaber zahlreiche Sicherheitsmechanismen in den Bezahlvorgang eingebracht worden.
Um Sie vor dem Verlust des Geldes durch betrügerische Handlungen zu schützen, geben die Geldinstitute Ihnen die Möglichkeit einer Zahlung zu widersprechen. Dieses Verfahren als Chargeback bezeichnet. Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet in etwa „Ausgleich“ oder „Ausgleichsbuchung“.
Der Betrag wird dem Kreditkartenkonto in der Regel innerhalb weniger Tage wieder gutgeschrieben. Grundsätzlich gilt, dass der Karteninhaber bis zu 180 Tage Zeit hat, einer Zahlung zu widersprechen und einen Chargeback auszulösen.