Vorgehen als Händler in Deutschland
Wie bekomme ich als Händler in Deutschland die Umsatzsteuer zurückerstattet?
Die Umsatzsteuer-Berichtigung durch den ursprünglichen Leistungserbringer ist nicht an ein besonderes Verfahren oder einen speziellen Antrag an das für ihn zuständige Finanzamt gekoppelt. Sie erfolgt vielmehr durch Erfassung des zu berichtigenden Umsatzes als negativer Umsatz in der laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldung (bei Umsätzen zum Regelsteuersatz etwa in Feld 81). Zusätzlich ist auf Seite 3 der Voranmeldungsformulars unter „Ergänzende Angaben“ (Feld 50) zu melden, in welchem Umfang in den steuerpflichtigen Umsatzerlösen Entgeltminderungen enthalten sind. Bei betragsmäßig hohen Entgeltminderungen empfiehlt sich zur Vermeidung von Rückfragen der Finanzverwaltung ein Begleitschreiben zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, in dem das Finanzamt kurz über den Grund der Berichtigung informiert wird und dem eine Aufstellung über die zu korrigierenden Umsätze beigefügt ist.