Vorgehen als Händler in Österreich
Wie bekomme ich als Händler in Österreich die Umsatzsteuer zurückerstattet?
Wie auch in Deutschland wird die Umsatzsteuerberichtigung durch eine Minderung der Umsatzerlöse in der laufenden Umsatzsteuervoranmeldung umgesetzt. Hinsichtlich Änderungen, die das laufende Veranlagungsjahr betreffen (egal ob aktueller Voranmeldungszeitraum oder vorheriger) sind Korrekturen direkt in der betroffenen Kennziffer der Umsatzsteuervoranmeldung aufzunehmen. Falls eine Kennziffer durch die Berichtigung einen negativen Wert enthalten sollte, ist der Wert null einzutragen und der negative Betrag stattdessen in Kz. 090 „Sonstige Berichtigungen“ einzutragen. Berichtigungen von Umsätzen vorangegangener Veranlagungszeiträume sind in der Kz. 090 „Sonstige Berichtigungen“ auszuweisen (Steuerbetrag, nicht Nettobetrag).