Wann tritt CCD2 in Kraft?

Geändert am Mi, 4 Nov um 1:13 NACHMITTAGS

 Wann tritt CCD2 in Kraft?

 Inkrafttreten: 20. November 2026 

Die CCD2 gilt in der gesamten Europäischen Union ab dem 20. November 2026.

Ab diesem Datum gelten die neuen Anforderungen der CCD2 für neu abgeschlossene Verbraucherkreditverträge.

Verbraucherkreditverträge, die vor dem 20. November 2026 abgeschlossen wurden, unterliegen grundsätzlich weiterhin den Vorschriften, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig waren.


Was ändert sich ab dem 20. November 2026?


Neue BNPL-Anforderungen ab dem 20. November 2026

Ab dem 20. November 2026 gelten neue gesetzliche Anforderungen für Verbraucherkredite und Buy Now, Pay Later (BNPL). Daher aktualisieren wir unsere Sonderbedingungen für Buy Now, Pay Later (BNPL).

Hier erfahren Sie, was sich ändert und was Sie gegebenenfalls prüfen müssen.


Was ändert sich?

Mit den aktualisierten BNPL-Bedingungen setzen wir die neuen Anforderungen um und konkretisieren die jeweiligen Prozesse und Verantwortlichkeiten zwischen Ihnen und Unzer.

Die wichtigsten Änderungen betreffen:

  • Kundeninformationen: Informationen und Vertragsunterlagen, die Ihren Kund:innen im Zusammenhang mit BNPL zur Verfügung gestellt werden müssen.
  • Checkout: Anforderungen an die Darstellung und ausdrückliche Auswahl von BNPL als Zahlungsmethode.
  • Kreditwürdigkeitsprüfung: Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung und die damit verbundene Kundenkommunikation.
  • Widerrufsrecht: Anforderungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht Ihrer Kund:innen.
  • BNPL-Werbung: Vorgaben zur Darstellung, Kommunikation und Bewerbung von BNPL.
  • Pflichten als Händler: Bestimmte Informations- und Mitwirkungspflichten bei der Bereitstellung von BNPL.


Was muss ich tun?

Bitte berücksichtigen Sie die aktualisierten BNPL-Bedingungen ab dem 20. November 2026.

Je nach Ihrer individuellen Integration empfehlen wir Ihnen, folgende Bereiche zu überprüfen:

  1. Ihre BNPL-Integration
    Prüfen Sie, ob Anpassungen an Ihrer Integration erforderlich sind.

  2. Ihren Checkout
    Stellen Sie sicher, dass BNPL entsprechend den aktualisierten Anforderungen dargestellt und ausgewählt wird.

  3. Ihre Kundenkommunikation
    Prüfen Sie BNPL-bezogene Informationen, Bedingungen oder Unterlagen, die Sie Ihren Kund:innen selbst bereitstellen.

  4. Ihre Marketingmaterialien
    Wenn Sie eigene BNPL-Links, Texte oder Werbematerialien verwenden, stellen Sie sicher, dass Sie ab dem 20. November 2026 die jeweils aktuellen freigegebenen Informationen verwenden.



Muss ich von Unzer bereitgestellte BNPL-Inhalte aktualisieren?

Wenn Sie von Unzer bereitgestellte und direkt gepflegte BNPL-Links oder Inhalte verwenden, müssen Sie diese nicht selbst aktualisieren. Haben Sie von Unzer bereitgestellte BNPL-Inhalte jedoch in Ihre eigenen Bedingungen, Ihre Website, Ihren Checkout oder Ihre Kundenkommunikation übernommen, prüfen und aktualisieren Sie diese Inhalte bitte entsprechend.


Wie unterstützt mich Unzer?

Alle für Ihre BNPL-Integration relevanten Informationen und aktualisierten Unterlagen stellen wir Ihnen über die bekannten Unzer-Kanäle zur Verfügung.


Dieser Artikel ist Teil unserer Help-Center-Sammlung zu CCD2 (Consumer Credit Directive 2). Alle weiteren Informationen und Anleitungen zu CCD2 finden Sie in der vollständigen Sammlung.


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