Warum muss ich eine Identitätsprüfung durchführen?

Geändert am Do, 22 Jan um 5:18 NACHMITTAGS

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Als deutscher Zahlungsdienstleister wird Unzer von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) lizenziert und beaufsichtigt.


Gemäß den regulatorischen Anforderungen der BaFin (Geldwäschegesetz) sind wir dazu verpflichtet, die Identität unserer Kunden regelmäßig zu prüfen. 


Was benötige ich zur Identitätsprüfung?

Zur Identitätsprüfung werden zwingend gültige Identitätsdokumente benötigt.


Was sind Identitätsdokumente?

Ein ID-Dokument (kurz für Identitätsdokument oder Ausweis) ist jedes Dokument, das zum Nachweis der Identität einer Person verwendet werden kann.


Ausweisdokumente sind Reisepässe, Ausweiskarten, IC-Karten, Bürgerkarten.


In Deutschland handelt es sich bei Identitätsdokumenten meist um den Personalausweis, den Reisepass oder mit Einschränkung auch den Führerschein. Auch andere nicht in Deutschland ausgestellte nationale Ausweise zählen dazu.


Identitätsdokumente enthalten die wichtigsten personenbezogenen Daten. Das sind alle Informationen und Daten, die sich auf eine Person beziehen und Rückschlüsse auf die Person zulassen.


Allgemeine Personendaten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift sind hier zu nennen. Zudem sind physische Merkmale auf ID Dokumenten erfasst, wie Geschlecht, Augenfarbe und Größe.


Biometrische Daten wie ein Passbild oder Fingerabrücke helfen bei der eindeutigen Identifizierung, beim elektronischen deutschen Personalausweis sind diese Daten auch digital abgespeichert.


In Deutschland sind alle Personen ab dem sechzehnten Lebensjahr mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass zu besitzen. 


Was ist die ID-Nummer und wo finde ich sie?

Die ID-Nummer ist die eindeutige Kennnummer, die nur einem einzigen Identitätsdokument zugeordnet ist, also die Personalausweisnummer oder Reisepassnummer. 


Beim deutschen Personalausweis ist die Ausweisnummer auf der Vorderseite in der oberen, rechten Ecke zu finden. Zudem ist sie auf der Rückseite abgedruckt. In der dreizeiligen maschinenlesbaren Datenzone auf der unteren Hälfte der Rückseite steht die Personalausweisnummer in der ersten Zeile hinter dem Kürzel „IDD<<“. 


Beim deutschen Reisepass findet sich die Ausweisnummer ebenfalls in der oberen rechten Ecke unter der Angabe „Pass-Nr./Passport No/Passport №“. Außerdem ist sie in der zweizeiligen maschinenlesbaren Zone am unteren Rand zu finden. Dort steht sie ganz am Anfang der zweiten Zeile und wird durch ein „<<“ nach hinten abgetrennt.  


Was bedeutet KYC?

KYC bedeutet "Know your customer" bzw. auf Deutsch „Kenne deinen Kunden“ und bezeichnet den Prozess zur Identifizierung und Überprüfung der Identität von Neukunden und Bestandskunden, die entweder natürliche Personen oder juristische Personen sind. 


Bei der Identifizierung und Überprüfung von juristischen Personen spricht man auch von  KYB “Know Your Business” bzw. "Kenne Dein Unternehmen".


Was ist ein KYC-Prozess?

Der KYC-Prozess umfasst die Identifizierung und Überprüfung der Identität eines Kunden, bei dem eine Reihe von Kontrollen durchgeführt werden, um zu vermeiden, dass Geschäftsbeziehungen mit Personen entstehen, die unter anderem mit Terrorismus, Korruption oder Geldwäsche in Verbindung stehen. 


Wozu dient der KYC-Prozess?

Der KYC-Prozess dient primär zur Prävention von Geldwäsche und Betrug. 


Dabei dient der KYC-Prozess nicht nur zum Schutz des kontrollierenden Finanzinstituts, sondern viel mehr auch zum Schutz des Gemeinwohls und der Wirtschaft.  


Das Ziel bei der Geldwäscheprävention ist, das Überführen von Geld und Vermögenswerten aus illegalen Tätigkeiten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zu verhindern. Insbesondere die Weiterverwendung und Finanzierung von weiteren Straftaten oder sogar Terrorismus soll verhindert werden. 


Bei der Betrugsprävention geht es darum, die Gesellschaft sowie Marktteilnehmer vor beispielsweise Identitätsdiebstahl mithilfe eines gefälschten oder geklauten Ausweises zu schützen. 


Was passiert, wenn ich nicht an der erneuten Identitätsprüfung teilnehme?

Wenn Sie die vorgeschriebene Identitätsprüfung nicht fristgerecht nachkommen, sind wir dazu verpflichtet einen Transaktionsstopp vorzunehmen. 


Wie läuft die Identitätsprüfung (KYC-Prüfung) bei Unzer ab?

Der Kunde, eine natürliche oder juristische Person, eröffnet ein Konto oder hat bereits eine bestehende Geschäftsbeziehung mit Unzer. 

Der Kunde wird von Unzer per E-Mail aufgefordert, sich zu identifizieren.

Die Identifizierung führt das Unternehmen IDnow im Auftrag von Unzer durch. 

Der Kunde muss offizielle Dokumente (wie z.B. ID-Karte bzw. Personalausweis oder Reisepass) der Person oder der das Unternehmen vertretenden Person, im Fall von juristischen Personen, vorzeigen. 

Die Informationen werden von IDnow geprüft, anschließend validiert und an Unzer mitgeteilt. Die Prüfung ist somit erfolgt. 


Wer oder was ist IDnow?

Für eine rechtssichere und bequeme Authentifizierung per Video arbeitet Unzer mit dem TÜViT-zertifizierten Partner IDnow zusammen.


Wie funktioniert die Identitätsprüfung mit IDnow?

Per Videochat (VideoIdent-Verfahren) gleicht die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter von IDnow Ihren Ausweis und Ihre angegebenen Daten mit Ihnen ab. Es wird sowohl die Vorder- als auch die Rückseite Ihres Personalausweises automatisch ausgelesen. Halten Sie dafür Ihren Ausweis nach Aufforderung in die Kamera. 


Wie lange dauert das VideoIdent Verfahren?

Durchschnittlich dauert die Identitätsfeststellung per Videoident zwischen drei und fünf Minuten. Die Daten werden dabei über eine sichere Verbindung übertragen und nur für die Identifikation und Dokumentation verwendet. 


Ich habe keine E-Mail von IDnow bekommen, wer kann mir helfen?

Bitte überprüfen Sie auch Ihren SPAM-Ordner in Ihrem E-Mail-Postfach. 


Sollten Sie keine E-Mail von unserem Partner IDnow erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Unzer-KYC-Team über das unten stehende Kontaktformular oder über folgende E-Mail-Adresse rekyc@unzer.com.




Was ist die BaFin?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, besser bekannt als BaFin, ist die Finanzaufsichtsbehörde für Deutschland. 


Sie ist eine unabhängige Bundeseinrichtung, die dem Bundesministerium der Finanzen untersteht. Die BaFin sorgt dafür, dass die Bürger in Deutschland Vertrauen in das Finanzsystem haben können. 


Welche Vorgaben prüft die BaFin bei der Prävention von Geldwäsche?

Auch die Prävention von Geldwäsche liegt im Aufgabenbereich der BaFin.


Im Sinne der Hauptaufgabe der BaFin kann Geldwäsche zur Destabilisierung des Finanzsystems führen, wenn etwa Kreditinstitute für derartige Aktivitäten missbraucht werden.


Deshalb macht die BaFin Vorgaben, die der Transparenz auf dem Finanzmarkt dienen sollen und Geschäftsbeziehungen und Transaktionen nachvollziehbar und risikoarm zu machen. Dabei gelten bestimmte Sorgfaltspflichten, die im Geldwäschegesetz (GwG) festgeschrieben und deren Einhaltung durch die Behörde überprüft wird.


Zu den Sorgfaltspflichten zählen unter anderem die Identifizierung von Vertragspartnern, das Einholen von Hintergrundinformationen über den Zweck der Geschäftsbeziehung und die Prüfung, ob der Vertragspartner zur Gruppe der politisch exponierten Personen (PEP) zählt.


Die Identifizierung von Vertragspartnern ist immer vor dem Eingehen der Geschäftsbeziehung oder dem Abschluss der Transaktion durchzuführen. 


Wann besteht die Identifizierungspflicht?

Die Vorgaben des GwG (Geldwäschegesetzt) sind prinzipiell von allen sogenannten Verpflichteten zu erfüllen. Dazu zählen beispielsweise Banken, Anwälte, Finanzdienstleister, Glücksspielanbieter und Immobilienmakler. Generell gilt für diese Verpflichteten-Gruppen, dass jeder Vertragspartner vor einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion identifiziert werden muss. Somit haben Banken zum Beispiel jeden Kunden vor der Eröffnung eines Kontos zu überprüfen und jeder Glücksspielanbieter seine Nutzer bei der Anmeldung zu identifizieren. Dabei müssen Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, die Ausweisnummer und die Art des Ausweises sowie die ausstellende Behörde festgehalten werden. Bei früheren Kunden und wenn die Daten bereits erfasst wurden, kann auf eine erneute Identifizierung verzichtet werden. 


Die BaFin prüft diese Identifizierung nach GwG und gibt periodisch Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) zum Geldwäschegesetz heraus. Sie sollen Unternehmen aus dem Finanzsektor und andere Verpflichtete dabei unterstützen, ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen. Das GwG regelt dabei, dass die AuA der BaFin für alle Verpflichteten gelten, die unter ihrer Aufsichtspflicht stehen, also insbesondere Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen. 


Wenn Auffälligkeiten bei Vertragspartnern auftreten, gilt eine Meldepflicht. Hierfür ist allerdings nicht die Bundesfinanzaufsicht zuständig, sie übernimmt keine Meldungen von Einzelfällen. Sachverhalte, die Hinweise auf Geldwäscheaktivitäten geben sind bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden. 

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