Informationspflicht auf Ihrer Website

Geändert am Di, 27 Jan um 2:00 NACHMITTAGS

Viele Unternehmen bieten Kunden ihre Ware oder Dienstleistung online an. Damit Nutzer dennoch wissen, mit welchem Anbieter sie es zu tun haben, hat der Gesetzgeber die verpflichtende Angabe des Impressums eingeführt. 


Folgende Angaben muss ein Impressum beinhalten:


  • Handelsname 
  • Handelskammer
  • Rechtsform (bei juristischer Person)
  • Geschäftsadresse
  • E-Mail-Adresse oder Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme
  • Steuernummer


Das Impressum ist also eine Art Visitenkarte. Verbraucher können sich ein Bild über das Unternehmen und die Person, die hinter der Internetseite steht machen und - falls nötig - auch rechtliche Ansprüche gegen sie durchsetzen.

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