Was ist die gesetzliche Grundlage?
Geändert am Do, 7 Mai um 12:54 NACHMITTAGS
Gesetzliche Grundlage in Deutschland
UStG – Fünfter Abschnitt: Besteuerung
§ 17 Änderung der Bemessungsgrundlage
(1) [2] 1Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geändert, hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn
das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich geworden ist.
Gesetzliche Grundlage in Österreich
UStG § 16 Änderung der Bemessungsgrundlage
(1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert, so haben
der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und
der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen.
(3) Abs. 1 gilt sinngemäß, wenn
das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden ist.
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