Was ist die gesetzliche Grundlage?

Geändert am Do, 7 Mai um 12:54 NACHMITTAGS

Gesetzliche Grundlage in Deutschland

UStG – Fünfter Abschnitt: Besteuerung

§ 17 Änderung der Bemessungsgrundlage

(1)  [2] 1Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geändert, hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen.


(2)  Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn

das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich geworden ist.


Gesetzliche Grundlage in Österreich

UStG § 16 Änderung der Bemessungsgrundlage

(1)  Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert, so haben


der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und


der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen.


(3)  Abs. 1 gilt sinngemäß, wenn


das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden ist.

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